Reisekosten

GSAH:

Aus dem Unterstützungsfonds GSAH kann finanzielle Unterstützung für Auslagen beantragt werden, die in engem Zusammenhang mit dem Doktorat stehen.


Welche Forschungszwecke werden unterstützt?

Die GSAH unterstützt die folgende Forschungszwecke. Bitte beachten Sie, dass zwingend eine Bestätigung erforderlich ist, die Ihren Aufenthalt nachweist.

Forschungszweck

Erforderlicher Nachweis

Forschungsarbeiten in Museen, Archiven und Bibliotheken Schriftliche Bestätigung der Institution (inkl. Dauer des Aufenthalts)
Kongressteilnahme mit aktivem Beitrag Nachweis deiner aktiven Teilnahme (z.B. Programm)
Allgemeine Feldforschung (z.B. Interviews) Bestätigung durch erstbetreuende Person (inkl. Dauer des Aufenthalts)
Kauf von Lizenzen, Reproduktionen o.ä. Rechnungsbeleg (Original)


Welche Kosten werden zurückerstattet?

Die GSAH entschädigt nur bereits erfolgte Auslagen nach der Durchführung und gegen Vorlage der Belege sowie dem korrekt ausgefüllten Spesenformular. Abgerechnet werden können:

  • Bahntickets (2. Klasse / Fahrten können an ein Generalabonnement angerechnet werden. Bitte reichen Sie dazu eine Liste der Fahrten im Spesenformular ein und berechnen Sie die Kosten mit Halbtax-Abonnement).
  • Flugreisen (werden nur erstattet, wenn sie dem Ampelsystem für universitäre Dienstreisen entsprechen)
  • Übernachtungen zu maximal CHF 150 / Nacht
  • Tagungs-/ Kongressgebühren
  • Lizenzgebühren
  • Reproduktionskosten
  • Anderes nur auf Anfrage (keine Bücher, Computer, Instrumente, Essen o.ä.)

Beiträge werden je nach Anzahl Anträge ganz oder teilweise vergütet. Maximal stehen pro Person und Kalenderjahr CHF 600 zur Verfügung bzw. CHF 1000 für Überseereisen oder längere Forschungsaufenthalte ab 7 Tagen.
 

Vorgehen

Folgende Dokumente sind in elektronischer Form bei Hannah Ambühl (SINTA) einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Spesenformular
  • Alle Belege
  • Alle erforderlichen Nachweise

Die Anträge müssen bis zum 15. April und 15. Oktober eingereicht werden. Die Überweisung erfolgt üblicherweise spätestens zwei Monate nach einer Eingabedeadline.

Merkblatt und Spesenformular

Für Doktorierende an der Uni Bern gibt es über den Spesenpool der GSAH hinaus weitere Möglichkeiten der Finanzierung von Reisespesen im Rahmen ihres Doktorats:

Phil.-hist.-Fakultät:

Pro Kalenderjahr unterstützt die Fakultät eine Tagungsreise (z.B. Konferenz, Workshop, Sommerschule). Die geförderte Person muss einen Beitrag zur Tagung leisten. Anspruch haben nur Mitarbeitende an einem Institut wie Assistierende sowie weitere Mitarbeitende. Über kompetitiv eingeworbene Drittmittel angestellte haben nur Anspruch, wenn keine Drittmittel für Reisen zur Verfügung stehen. Über freie Drittmittel angestellte haben keinen Anspruch.

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